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Kann man nicht schon automatisch
mit Computern übersetzen? |
| | Natürlich geht das schon, aber
wollen Sie sich als Laie darauf verlassen, was Ihnen der
Computer da serviert? Es kommt nämlich nicht darauf an,
dass 1:1 Vokabeln übersetzt werden, sondern dass der Text
sinngemäß transportiert wird. Der Zusammenhang ist also
entscheidend. Und da macht jede noch so gute Software heute
noch schlapp. Sie sehen, der Profi kommt also immer noch
zum Einsatz, wenn es um professionelle und vor allem rechtssichere
Arbeit geht.
Wenn Sie sich näher mit dem Thema "Übersetzungssoftware"
beschäftigen wollen, besuchen Sie einmal unsere Link-Seite.
Von hier aus können Sie sich verschiedene Produkte und Hersteller
aufrufen. Bilden Sie sich doch einfach selbst ein Urteil... |
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Wer darf sich heute "Übersetzer"
nennen? |
| | Leider jeder, der meint, als Übersetzer
tätig werden zu können. Ähnliches gilt ja auch für Immobilienmakler,
Versicherungsvertreter, Unternehmens- oder Finanzberater.
Ein echtes Trauerspiel, dem seitens des Gesetzgebers dringend
Einhalt geboten werden sollte.
Da heißt es für Sie als Auftraggeber "Gut prüfen, in
wessen Hände man den Auftrag gibt...". Details dazu
nochmal hier auf
dieser Seite. |
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Was kann eventuell alles
schief gehen? |
| | Im Prinzip leider alles, wenn
man den falschen Partner gewählt hat. So werden beispielsweise
Urkunden nicht anerkannt, wenn sie nicht von einem zugelassenen
Übersetzer erstellt worden sind. Oder es sind beispielsweise
wichtige Passagen eines Kaufvertrags nicht richtig wiedergegeben.
Diese Liste läßt sich eigentlich beliebig fortführen. Sie
sehen also, die Kosten für eine qualifizierte Übersetzung
stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die u.U. wegen
einer schlechten Übersetzung auf Sie zukommen können. |
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Wie sieht es mit der Haftungsfrage
aus? |
| | Grundsätzlich kann jeder für einen
durch ihn verursachten Schaden haftbar gemacht werden. Dieser
Grundsatz gilt auch in unserer Branche. Nicht zuletzt deswegen
ist es auch wichtig, dass eine entsprechende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
seitens des Übersetzers vorhanden ist. |
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Warum liegen so große
Spannen zwischen einzelnen Anbietern? |
| | Da können wir auch nur Vermutungen
anstellen, die allerdings schon in die richtige Richtung
zielen. Erstens ist u.U. die entsprechende Qualifikation
nicht vorhanden. Zweitens wird die Übersetzung als nur eine
neben vielen anderen Dienstleistungen mit angeboten, wie
Büroservice, Schulungen, Softwareentwicklungen. Drittens
fallen warscheinlich nicht so hohe Fixkosten für Aus- und
Fortbildung, Computer, Telefax, Telefon, Nachschlagewerke,
spezielle Software und Internetrecherchen an. Aber vom Einsatz
dieser modernen
Arbeitsmittel lebt ja schließlich der Profi und sichert
Ihnen dadurch nicht zuletzt die erwartete Qualität. |
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Wie finde ich den für
mich passenden Übersetzer? |
| | Ganz wichtig: Befolgen Sie unsere
Ratschläge von dieser Website. Dann haben Sie schon fast
gewonnen. Ihre Anforderungen sind also entscheidend für
die Wahl des passenden Übersetzers. Ein erster Blick in
die örtlichen gelben Seiten kann Ihnen einen groben Überblick
geben. |
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Können amtliche Dokumente,
z.B. Urkunden, von jedem übersetzt werden? |
| | Hier kommt ein ganz klares NEIN
!! Nur dafür zugelassene Übersetzer können Ihnen diese
Dokumente übersetzen, damit Ihr Dokument dann als beglaubigte
Urkunde anerkannt werden kann. Diese Übersetzer nennt man
"ermächtigte Übersetzer". Alle anderen Übersetzer
kommen für diesen Fall nicht in Frage. Achten Sie also darauf,
wenn Sie einen solchen Auftrag vergeben!
Das Übersetzungsbüro STRAUSS verfügt über diese Qualifikation
und Zulassung. |
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Ich muss zum Gericht, bin
aber der deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend mächtig.
Wer hilft mir? |
| | Für solche Fälle hält das jeweilige
örtliche Amtsgericht ein Verzeichnis über zugelassene Übersetzer
- "vereidigte und ermächtigte Übersetzer/Dolmetscher"
bereit.
Das Übersetzungsbüro STRAUSS übernimmt für Sie auch diese
Aufgabe - wir sind für die entsprechenden Sprachen
bei Gericht zugelassen. |
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Wie sieht es mit der Erfahrung
des Übersetzers aus? |
| | Auch das ist ein heikles Thema.
Am besten ist es, wenn die Arbeitsaufgabe, also das zu übersetzende
Dokument klar beschrieben wird (z.B. Übersetzung Vernehmungsprotokoll
oder zahnmedizinisches Gutachten) oder dem Übersetzer
1-2 Musterseiten des zu übersetzenden Dokuments zur
Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Nur so
kann Ihnen der Übersetzer bestätigen, dass er
diese Textart fachlich richtig übersetzen kann. Außerdem
erhöht ein Abschluß als Dipl.-Übersetzer oder -Dolmetscher
und die Mitgliedschaft in einem Übersetzerverband die
Chancen auf positiven Erfolg. |
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Gibt es feste Auftragsbedingungen,
die man zugrunde legen kann? |
| | Da die Berufsbezeichnung des "Übersetzers"
leider nicht geschützt ist, kann quasi jeder in diesem Bereich
unternehmerisch Tätige seine eigenen Geschäftsbedingungen
zugrunde legen. Je nach Rechtsform (GmbH, GbR, Einzelunternehmen,
Partnerschaftsgesellschaft, usw.) fallen die AGB´s u.U.
völlig unterschiedlich aus. Wir verwenden die "Allgemeinen
Auftragsbedingungen für Übersetzer", wie Sie auch hier
im Detail zu finden sind. |